Flugverspätung Entschädigung in Deutschland (EU261) zurückfordern
Wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 häufig Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Diese ist unabhängig vom Ticketpreis und liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Voraussetzung: Der Flug startete in der EU, oder er landete in der EU und wurde von einer EU-Airline durchgeführt. Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik der Flugsicherung) kann die Airline die Zahlung verweigern - technische Defekte zählen nach der Rechtsprechung in der Regel nicht dazu.
Skip the writing, get your claim in 15 seconds.
We'll draft a firm, ready-to-send demand tailored to your situation. Free.
Build my claim →Your rights
Ihr Anspruch ergibt sich aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km sowie für sonstige Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 Euro für Flüge über 3.500 km. Bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden auf Flügen über 3.500 km kann die Airline den Betrag nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung um die Hälfte auf 300 Euro kürzen. Zahlt die Airline nicht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende.
Step by step
- 1Notieren Sie Flugnummer, Datum, geplante und tatsächliche Ankunftszeit sowie die Verspätungsdauer am Zielort und bewahren Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung auf.
- 2Bestimmen Sie die Flugdistanz, um die Höhe Ihres Anspruchs (250, 400 oder 600 Euro) zu ermitteln.
- 3Fordern Sie die Airline schriftlich (E-Mail oder Brief) unter Berufung auf die Verordnung (EG) 261/2004 zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
- 4Reagiert die Airline nicht oder lehnt unberechtigt ab, reichen Sie den Fall kostenlos bei der Schlichtungsstelle söp ein oder ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht.
What they'll say, and your comeback
“Die Verspätung lag an außergewöhnlichen Umständen, daher zahlen wir nicht.”
Comeback, Außergewöhnliche Umstände muss die Airline konkret nachweisen. Technische Defekte am Flugzeug gelten nach der Rechtsprechung des EuGH regelmäßig nicht als außergewöhnlicher Umstand. Verlangen Sie einen schriftlichen Nachweis.
“Sie haben den Flug doch noch genommen, also gibt es keine Entschädigung.”
Comeback, Die Ausgleichszahlung nach EU261 hängt allein von der Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel ab, nicht davon, ob Sie befördert wurden. Der Anspruch besteht auch bei verspäteter Beförderung.
“Ihr Anspruch ist bereits verjährt.”
Comeback, In Deutschland verjähren EU261-Ansprüche erst nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Prüfen Sie das Datum - in vielen Fällen ist die Frist noch nicht abgelaufen.
FAQ
Bekomme ich zusätzlich zur Entschädigung mein Ticket erstattet?
Die Ausgleichszahlung ist unabhängig vom Ticketpreis. Bei Annullierung haben Sie zusätzlich Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Bei reiner Verspätung wird das Ticket nicht erstattet, da Sie ja transportiert wurden.
Kostet die Schlichtungsstelle söp etwas?
Nein, das Schlichtungsverfahren bei der söp ist für Verbraucher kostenlos. Sie müssen zuvor jedoch die Airline selbst kontaktiert und ihr Gelegenheit zur Antwort gegeben haben.
Ready to get your money back?
Reclaim it now, free →More money you might be owed
- UK / EUHow to get a refund for a cancelled or delayed flight
- GlobalHow to get a refund when a hotel double-charged you
- UK / EUHow to get a refund from Ryanair for a cancelled flight
- UK / EUHow to get a refund from easyJet for cancelled or delayed flights
- GlobalHow to Get a Refund from Booking.com
- GlobalHow to get an Airbnb refund for problems or cancellations
A self-serve tool, not a law firm. General information, not legal advice.