Geld zurück für nie gelieferte Online-Bestellung
Sie haben online etwas bestellt, aber die Lieferung ist nie angekommen? Das ist ärgerlich, aber Sie sind nicht machtlos. In Deutschland schützt Sie das Gesetz, wenn Händler ihre Lieferpflichten nicht erfüllen.
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In Deutschland haben Sie als Verbraucher starke Rechte, wenn eine bestellte Ware nicht geliefert wird. Gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen die Ware zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Wichtiger noch: Bei einem Verbrauchsgüterkauf geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst auf Sie über, wenn die Sache an Sie oder einen von Ihnen bestimmten Empfänger ausgeliefert wurde (§ 475 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, der Händler trägt das volle Risiko, bis die Ware bei Ihnen ist. Wird die Ware nicht geliefert, können Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Läuft diese Frist erfolglos ab, können Sie gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach dem Rücktritt müssen Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet werden (§ 346 Abs. 1 BGB).
Step by step
- 1Kontaktieren Sie den Händler und setzen Sie eine Frist: Schreiben Sie dem Händler eine E-Mail oder einen Brief. Erklären Sie, dass die Bestellung nicht angekommen ist und fordern Sie die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 7-14 Tage). Bewahren Sie eine Kopie dieser Kommunikation auf.
- 2Erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag: Wenn die Frist ohne Lieferung verstreicht, teilen Sie dem Händler schriftlich mit, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Fordern Sie gleichzeitig die vollständige Rückzahlung Ihres Geldes.
- 3Nutzen Sie Ihr Zahlungsdienstleister-Recht: Falls Sie per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift bezahlt haben, können Sie eine Rückbuchung (Chargeback oder Käuferschutz) beantragen. Dies ist oft eine schnelle Möglichkeit, Ihr Geld zurückzuerhalten, wenn der Händler nicht reagiert.
- 4Schalten Sie die Verbraucherzentrale ein: Sollte der Händler weiterhin nicht kooperieren, wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Diese kann Sie beraten und in einigen Fällen auch direkt Kontakt zum Händler aufnehmen oder eine Schlichtung vorschlagen.
What they'll say, and your comeback
“Wir haben die Ware versendet, das ist Sache des Versanddienstleisters.”
Comeback, Als Verbraucher trage ich gemäß § 475 Abs. 2 BGB das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware erst ab dem Zeitpunkt der Auslieferung an mich. Solange die Ware nicht bei mir angekommen ist, liegt die Verantwortung beim Händler. Ich fordere weiterhin die Lieferung oder die Rückerstattung.
“Wir benötigen mehr Zeit zur Klärung mit dem Versanddienstleister.”
Comeback, Ich habe Ihnen bereits eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt. Da diese Frist erfolglos verstrichen ist, bin ich gemäß § 323 Abs. 1 BGB zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Ich fordere die unverzügliche Rückerstattung meines Kaufpreises.
“Die Sendungsverfolgung zeigt, dass die Ware zugestellt wurde.”
Comeback, Ich habe die Ware nicht erhalten und es gibt keinen Nachweis, dass ich oder ein von mir Bevollmächtigter die Annahme quittiert hat. Eine bloße Sendungsverfolgung ist kein ausreichender Zustellnachweis an mich persönlich. Ich fordere weiterhin die Lieferung oder die Rückerstattung meines Geldes.
FAQ
Wie lange muss ich auf eine Lieferung warten, bevor ich aktiv werden kann?
Wenn kein Lieferdatum vereinbart wurde, muss der Händler unverzüglich liefern. Das bedeutet in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss (§ 271a BGB). Nach Ablauf dieser Frist oder einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Was mache ich, wenn ich per Vorkasse bezahlt habe und der Händler nicht liefert?
Auch bei Vorkasse gelten Ihre Rechte. Folgen Sie den Schritten, setzen Sie eine Frist und treten Sie vom Vertrag zurück. Wenn der Händler nicht zahlt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Erwägen Sie auch eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs, falls der Händler gar nicht mehr reagiert oder unseriös erscheint.
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