Flug annulliert oder verspätet? So erhalten Sie Ihr Geld zurück.

Ein annullierter oder stark verspäteter Flug kann Ihre Reisepläne komplett durcheinanderbringen und für viel Ärger sorgen. Doch Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Als Passagier haben Sie klare Rechte, die Sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können, um eine Entschädigung zu erhalten.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

Ihre Rechte als Flugpassagier in der EU sind in der **EG-Verordnung Nr. 261/2004** klar geregelt. Diese Verordnung schützt Sie bei Annullierungen, großen Verspätungen und Nichtbeförderung. **Annullierung**: Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Fluggesellschaft bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der bestimmte Zeitfenster einhält, oder die Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Sie haben zudem die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort. **Große Verspätung**: Bei einer Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. **Entschädigungshöhe**: Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab: * **250 Euro** für Flüge bis 1.500 km. * **400 Euro** für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km. * **600 Euro** für alle anderen Flüge über 3.500 km. Diese Beträge können unter bestimmten Umständen um 50 % gekürzt werden, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der Sie nicht viel später als ursprünglich geplant ans Ziel bringt. **Betreuungsleistungen**: Bei längeren Wartezeiten (ab 2 Stunden, je nach Flugdistanz) muss die Fluggesellschaft Ihnen Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen inklusive Transfer anbieten. **Wichtig**: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn die Verspätung oder Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks der Flugsicherung, unerwartete Flugsicherheitsmängel). Die Fluggesellschaft muss dies jedoch beweisen können.

Step by step

  1. 1Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie alle relevanten Informationen wie Flugnummer, geplante und tatsächliche Zeiten, Buchungsbestätigung, Bordkarten und Belege für zusätzliche Ausgaben.
  2. 2Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung: Bitten Sie die Fluggesellschaft am Flughafen um eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung und des Grundes dafür.
  3. 3Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft direkt: Reichen Sie Ihre Forderung schriftlich bei der Fluggesellschaft ein. Nennen Sie die EG-Verordnung 261/2004 und fordern Sie die Ihnen zustehende Entschädigung. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beantwortung (z.B. 14 Tage).
  4. 4Schalten Sie die Schlichtungsstelle ein: Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt sie Ihre Forderung unberechtigt ab, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Dies ist eine kostenlose und unabhängige Stelle.

What they'll say, and your comeback

Die Verspätung/Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die außerhalb unserer Kontrolle lagen.

Comeback, Bitte legen Sie konkrete Beweise für diese außergewöhnlichen Umstände vor. Allgemeine Behauptungen reichen nicht aus. Ein technischer Defekt ist in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand.

Sie haben keinen Anspruch, da Sie bereits einen Ersatzflug erhalten haben.

Comeback, Ein Ersatzflug schließt den Anspruch auf Entschädigung nicht automatisch aus, wenn die Ankunftszeit am Zielort erheblich von der ursprünglichen Ankunftszeit abweicht und die Annullierung kurzfristig erfolgte.

Wir haben Ihnen Essensgutscheine angeboten, damit ist die Sache erledigt.

Comeback, Betreuungsleistungen wie Essensgutscheine sind eine separate Leistung und ersetzen nicht Ihren Anspruch auf finanzielle Entschädigung gemäß EG-Verordnung 261/2004.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland können Sie Ansprüche aus der EG-Verordnung 261/2004 bis zu drei Jahre nach dem Flugereignis geltend machen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Was ist, wenn der Flug außerhalb der EU gestartet ist?

Die EG-Verordnung 261/2004 gilt, wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU abfliegt, unabhängig von der Airline. Fliegt Ihr Flug von außerhalb der EU ab und kommt in der EU an, gilt die Verordnung nur, wenn die Fluggesellschaft eine EU-Fluggesellschaft ist.

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