Rückerstattung für stornierte Reise oder Hotelbuchung erhalten

Ihre Reisepläne wurden durch eine Stornierung des Veranstalters oder Hotels durchkreuzt? Das ist ärgerlich, aber Sie haben in Deutschland klare Rechte auf eine Rückerstattung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

Nach deutschem Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn Ihre gebuchte Reise oder Unterkunft nicht wie vereinbart erbracht werden kann. Bei Pauschalreisen regelt § 651h BGB Ihr Recht auf Rücktritt und Rückzahlung des Reisepreises. Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt oder wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter muss Ihnen den gezahlten Preis dann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung erstatten. Auch bei individuellen Hotelbuchungen gilt: Wird die Leistung vom Hotel nicht erbracht, haben Sie gemäß den allgemeinen Vertragsgrundsätzen des BGB (§ 323, § 346 BGB) Anspruch auf Rückzahlung. Eine Stornierung Ihrerseits kann kostenfrei sein, wenn dies in den Buchungsbedingungen (z.B. kostenlose Stornierungsfrist) vorgesehen ist.

Step by step

  1. 1Prüfen Sie Ihre Buchungsunterlagen: Sehen Sie nach, ob es eine kostenlose Stornierungsfrist gab oder welche Gründe für eine kostenfreie Stornierung aufgeführt sind. Bei Pauschalreisen prüfen Sie die Gründe für die Absage oder die außergewöhnlichen Umstände.
  2. 2Kontaktieren Sie den Anbieter schriftlich: Fordern Sie eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags. Beziehen Sie sich auf die Stornierung und die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 651h BGB für Pauschalreisen) und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für die Rückzahlung.
  3. 3Sammeln Sie Beweise: Halten Sie alle Kommunikationen, Buchungsbestätigungen, Zahlungsnachweise und Informationen über die Stornierung oder die außergewöhnlichen Umstände fest. Dies ist wichtig, falls es zu einem Streitfall kommt.
  4. 4Ziehen Sie eine Verbraucherzentrale hinzu: Sollte der Anbieter die Rückerstattung verweigern, wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Anwalt. Für grenzüberschreitende Fälle kann das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (ECC Germany) helfen.

What they'll say, and your comeback

Wir bieten nur einen Gutschein an.

Comeback, Nach § 651h Abs. 4 BGB bei Pauschalreisen und den allgemeinen Vertragsgrundsätzen bei Hotelbuchungen habe ich Anspruch auf eine vollständige Geldrückerstattung, nicht auf einen Gutschein. Ich bestehe auf der Rückzahlung des gezahlten Betrags.

Die Stornierung liegt außerhalb unserer Kontrolle, daher keine Erstattung.

Comeback, Die Gründe für die Stornierung ändern nichts an meinem gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht wird. Insbesondere bei Pauschalreisen sind 'unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände' gerade ein Grund für eine kostenfreie Stornierung und Erstattung nach § 651h Abs. 3 BGB.

Es fallen Stornierungsgebühren an.

Comeback, Ich beziehe mich auf die Stornierung durch Sie oder auf die außergewöhnlichen Umstände, die eine kostenfreie Stornierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder unseren Buchungsbedingungen ermöglichen. Bitte legen Sie dar, auf welcher Grundlage Sie Stornierungsgebühren erheben möchten, obwohl die Leistung nicht erbracht wurde oder die Stornierung nicht in meiner Verantwortung lag.

FAQ

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter die Rückzahlung gemäß § 651h Abs. 4 BGB unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung vornehmen. Bei Hotelbuchungen gibt es keine explizite Frist, aber 'unverzüglich' ist auch hier der Standard.

Was mache ich, wenn der Anbieter insolvent ist?

Bei Pauschalreisen sind Ihre Zahlungen durch den Reiseveranstalter in der Regel abgesichert (Insolvenzversicherung, Reisesicherungsschein). Sie können sich an den Sicherungsgeber wenden, dessen Daten Sie auf Ihrem Reisesicherungsschein finden. Bei individuellen Hotelbuchungen gibt es diese Absicherung leider nicht.

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