Rückerstattung bei defektem Produkt - Gewährleistung durchsetzen

Wenn ein gekauftes Produkt einen Mangel hat oder kaputt geht, sind Sie durch die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nach dem BGB geschützt. Diese gilt unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie und richtet sich immer gegen den Verkäufer, bei dem Sie gekauft haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware zwei Jahre ab Lieferung. Wichtig: Zunächst haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Erst wenn diese fehlschlägt, unzumutbar ist oder verweigert wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen oder den Preis mindern.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

Skip the writing, get your claim in 15 seconds.

We'll draft a firm, ready-to-send demand tailored to your situation. Free.

Build my claim →

Your rights

Ihre Rechte ergeben sich aus der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nach den §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits beim Kauf vorlag (Beweislastumkehr nach § 477 BGB) - der Händler muss dann das Gegenteil beweisen. Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; bei deren Fehlschlagen auf Rücktritt (Geld zurück) oder Minderung. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Step by step

  1. 1Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos oder Videos und legen Sie Kaufbeleg, Rechnung oder Kontoauszug als Kaufnachweis bereit.
  2. 2Fordern Sie den Händler schriftlich zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) auf und setzen Sie eine angemessene Frist, meist 14 Tage.
  3. 3Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird verweigert oder verstreicht die Frist, erklären Sie schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangen Sie die Rückzahlung des Kaufpreises.
  4. 4Bleibt der Händler untätig, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine zuständige Schlichtungsstelle, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

What they'll say, and your comeback

Dafür ist der Hersteller zuständig, wenden Sie sich an die Garantie.

Comeback, Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich immer gegen den Verkäufer, nicht den Hersteller. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung und ersetzt nicht Ihre Ansprüche aus §§ 434 ff. BGB gegenüber dem Händler.

Den Mangel haben Sie selbst verursacht.

Comeback, In den ersten zwölf Monaten nach Übergabe gilt die Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an vorlag. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld nachweisen.

Sie haben Anspruch auf Reparatur, nicht auf Geld zurück.

Comeback, Das stimmt nur für die erste Stufe. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist unzumutbar, haben Sie nach BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen.

FAQ

Wie unterscheidet sich Gewährleistung von Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, gilt zwei Jahre und richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers mit eigenen Bedingungen. Beide Ansprüche bestehen unabhängig nebeneinander.

Was gilt bei gebrauchten Waren?

Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Die grundsätzlichen Rechte auf Nacherfüllung und gegebenenfalls Rücktritt bestehen aber auch hier.

Ready to get your money back?

Reclaim it now, free →

More money you might be owed

A self-serve tool, not a law firm. General information, not legal advice.