Verspätete oder ausbleibende Lieferung – Rückerstattung

Bezahlte Ware, die nicht geliefert wird, müssen Sie nicht hinnehmen. Liefert der Händler nicht zum vereinbarten Termin, können Sie ihm nach § 323 BGB eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese erfolglos, treten Sie vom Vertrag zurück und der Händler muss den vollen Kaufpreis zurückzahlen. Bei einem Onlinekauf haben Sie zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Sie senden Fristsetzung, Rücktritt und Erstattungsforderung selbst und behalten 100 % der Rückzahlung.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

Liefert der Verkäufer eine fällige Leistung nicht, können Sie ihm nach § 323 Abs. 1 BGB eine angemessene Frist zur Leistung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis (§ 346 BGB): Der Verkäufer muss den Kaufpreis zurückzahlen. Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag haben Sie zudem nach § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht; im Widerrufsfall muss der Unternehmer nach § 357 BGB alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten spätestens binnen 14 Tagen erstatten. Eine angemessene Nachfrist liegt je nach Ware meist bei 7 bis 14 Tagen. Kostenlose Beratung bietet die Verbraucherzentrale.

Step by step

  1. 1Halten Sie schriftlich fest, was Sie wann bestellt und bezahlt haben und welcher Liefertermin zugesagt war. Sammeln Sie Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis und Versandinformationen.
  2. 2Setzen Sie dem Händler in Textform eine angemessene Nachfrist (in der Regel 7 bis 14 Tage) zur Lieferung und weisen Sie darauf hin, dass Sie nach erfolglosem Ablauf nach § 323 BGB zurücktreten.
  3. 3Senden Sie die Aufforderung per E-Mail mit Lesebestätigung oder als Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis auf.
  4. 4Liefert der Händler nicht innerhalb der Frist, erklären Sie schriftlich den Rücktritt vom Vertrag und fordern Sie die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises samt Versandkosten; bei Onlinekäufen können Sie alternativ den Widerruf nach § 355 BGB erklären.

What they'll say, and your comeback

Die Ware ist unterwegs, wir haben keinen Einfluss auf den Versanddienstleister.

Comeback, Der Verkäufer trägt das Risiko der rechtzeitigen Leistung. Ich habe Ihnen eine angemessene Nachfrist nach § 323 BGB gesetzt; verstreicht diese erfolglos, trete ich vom Vertrag zurück und verlange den Kaufpreis zurück.

Eine Rückerstattung ist erst möglich, wenn die nicht gelieferte Ware bei uns zurück ist.

Comeback, Ware, die mich nie erreicht hat, kann ich nicht zurücksenden. Da der Rücktritt wirksam ist, sind Sie nach § 346 BGB zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Wir bieten Ihnen einen Gutschein statt einer Rückzahlung an.

Comeback, Ein Gutschein muss ich nicht akzeptieren. Nach dem Rücktritt habe ich Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Geld auf demselben Zahlungsweg.

FAQ

Wie lang muss die Nachfrist sein?

Die Frist muss angemessen sein. Bei lagernder Standardware genügen meist 7 bis 14 Tage. Bei einem Fixgeschäft – etwa einem Geschenk zu einem festen Termin – oder bei ernsthafter und endgültiger Lieferverweigerung kann der Rücktritt sogar ohne Fristsetzung möglich sein (§ 323 Abs. 2 BGB).

Was gilt bei einem Onlinekauf zusätzlich?

Bei Fernabsatzverträgen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Widerrufen Sie, muss der Händler nach § 357 BGB alle Zahlungen einschließlich der Standard-Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen erstatten – unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist.

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