Telefon-/Internetrechnung anfechten und Geld zurück

Falsche Gebühren, nicht genutzte Dienste oder unerklärliche Posten können Ihre Telefon- oder Internetrechnung unnötig in die Höhe treiben. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Sie haben das Recht, fehlerhafte Abrechnungen anzufechten und Ihr Geld zurückzuerhalten.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

In Deutschland haben Sie das Recht, fehlerhafte oder überhöhte Rechnungen Ihres Telefon- oder Internetanbieters anzufechten. Gemäß § 61 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss Ihr Anbieter Ihnen eine detaillierte Rechnung zur Verfügung stellen und die Richtigkeit der abgerechneten Leistungen beweisen können. Bestreiten Sie eine Forderung, liegt die Beweislast für die Korrektheit der Rechnung beim Anbieter. Sollte eine direkte Klärung mit dem Anbieter scheitern, können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dieses Verfahren ist eine effektive Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Step by step

  1. 1Prüfen Sie Ihre Rechnung detailliert auf unbekannte Posten, falsche Tarife oder nicht genutzte Dienste. Vergleichen Sie sie mit Ihrem Vertrag und früheren Rechnungen.
  2. 2Kontaktieren Sie Ihren Anbieter schriftlich, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Beschreiben Sie genau, welche Posten Sie beanstanden, und fordern Sie eine Korrektur sowie eine Rückzahlung.
  3. 3Sollte Ihr Anbieter nicht reagieren oder die Forderung aufrechterhalten, beantragen Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Dies ist kostenlos und oft sehr erfolgreich.
  4. 4Bleibt auch die Schlichtung erfolglos, können Sie rechtlichen Beistand suchen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um weitere Schritte zu prüfen.

What they'll say, and your comeback

Unsere Systeme sind fehlerfrei, die Rechnung ist korrekt.

Comeback, Bitte legen Sie mir gemäß § 61 TKG detaillierte Nachweise vor, die die Richtigkeit der beanstandeten Posten belegen. Ohne diese Nachweise kann ich die Forderung nicht anerkennen.

Sie haben den Vertrag unterschrieben, Sie müssen zahlen.

Comeback, Ich bestreite nicht den Vertrag, sondern spezifische Abrechnungsposten aufgrund von Fehlern oder nicht erbrachten Leistungen. Die Beweislast für die Korrektheit liegt bei Ihnen.

Die Frist für einen Widerspruch ist abgelaufen.

Comeback, Ich habe fristgerecht widersprochen. Selbst bei späterer Entdeckung eines Fehlers kann eine Korrektur verlangt werden, insbesondere wenn die Forderung offensichtlich unbegründet ist.

FAQ

Muss ich den strittigen Betrag bezahlen, während der Widerspruch läuft?

Nein, Sie müssen in der Regel nur den unstrittigen Teil der Rechnung bezahlen. Den beanstandeten Betrag dürfen Sie vorerst zurückhalten, bis die Klärung abgeschlossen ist.

Was mache ich, wenn ich den Betrag bereits bezahlt habe?

Auch nach der Zahlung können Sie die Rückerstattung fehlerhafter Beträge fordern. Ihr Anspruch auf Rückzahlung bleibt bestehen, wenn die Rechnung nachweislich falsch war.

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