Abo kündigen und Geld zurück in Deutschland

Für online abgeschlossene Abonnements und Dauerschuldverhältnisse haben Sie in Deutschland starke Rechte. Bei einem neu im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nach dem BGB - in diesem Zeitraum kommen Sie ohne Angabe von Gründen heraus und erhalten bereits gezahltes Geld zurück. Unabhängig davon müssen Anbieter für online abschließbare Dauerverträge einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen. Wurde die automatische Verlängerung unzulässig gestaltet oder fehlt der Kündigungsbutton, können Sie sich auf Ihre Rechte berufen und unter Umständen zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückfordern.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

Bei im Fernabsatz neu abgeschlossenen Verträgen haben Sie nach §§ 312g, 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen; die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Für online abschließbare Dauerverträge schreibt § 312k BGB einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton vor. Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen sich Verbraucherverträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Problemen unterstützt die Verbraucherzentrale.

Step by step

  1. 1Prüfen Sie, wann und wie Sie das Abo abgeschlossen haben: Liegt der Abschluss weniger als 14 Tage zurück, kommt der Widerruf in Betracht.
  2. 2Kündigen Sie über den vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf der Website oder schriftlich per E-Mail und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
  3. 3Berufen Sie sich bei einem Neuabschluss auf Ihr Widerrufsrecht nach § 355 BGB und fordern Sie die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
  4. 4Bei zu Unrecht weiter abgebuchten Beträgen oder verweigerter Kündigung wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und fordern Sie die Erstattung schriftlich mit Frist.

What they'll say, and your comeback

Ihr Vertrag hat sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Comeback, Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen sich Verbraucherverträge nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein. Eine erneute feste Jahresbindung ist unzulässig.

Eine Kündigung ist nur schriftlich per Brief möglich.

Comeback, Für online abschließbare Dauerverträge muss der Anbieter nach § 312k BGB einen gut erreichbaren Kündigungsbutton bereitstellen. Fehlt dieser, können Sie den Vertrag unter erleichterten Bedingungen jederzeit fristlos kündigen.

Das Widerrufsrecht ist bei Abos ausgeschlossen.

Comeback, Bei im Fernabsatz neu abgeschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Fehlte die korrekte Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist erheblich (längstens bis zwölf Monate und 14 Tage).

FAQ

Bekomme ich bei einem Widerruf das volle Geld zurück?

Bei fristgerechtem Widerruf eines Fernabsatzvertrags erhalten Sie geleistete Zahlungen zurück. Haben Sie eine Dienstleistung auf eigenen ausdrücklichen Wunsch bereits genutzt, kann ein anteiliger Betrag für den genutzten Zeitraum einbehalten werden.

Was bringt der Kündigungsbutton?

Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton muss klar beschriftet und ohne Hürden erreichbar sein. Fehlt er oder ist er versteckt, können Verbraucher den Vertrag erleichtert und jederzeit fristlos beenden. Lassen Sie sich die Kündigung immer bestätigen.

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