Unberechtigte Bankgebühren zurückfordern in Deutschland

Banken haben in der Vergangenheit Gebührenerhöhungen erhoben, die rechtlich unzulässig sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Banken Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gebührenerhöhungen nicht mehr durch bloßes Schweigen der Kunden als genehmigt behandeln - es bedarf einer aktiven Zustimmung. Wer einer Erhöhung nie ausdrücklich zugestimmt hat, kann zu viel gezahlte Kontoführungs- und andere Entgelte zurückverlangen. Sie sollten Ihre Kontoauszüge prüfen und die Bank schriftlich zur Rückzahlung auffordern.

Reviewed by Corey Musa, Founder·Last reviewed June 2026·LinkedIn

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Your rights

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln, nach denen Banken die Zustimmung des Kunden zu AGB- und Gebührenänderungen durch dessen Schweigen fingieren, unwirksam sind. Solche ohne wirksame Zustimmung erhobenen Entgelte sind nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) zurückzuzahlen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon Kenntnis erlangten (§§ 195, 199 BGB). Kommt die Bank Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie sich kostenlos an den zuständigen Ombudsmann der Banken (Schlichtungsstelle) oder an die Verbraucherzentrale wenden.

Step by step

  1. 1Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten Jahre auf Gebührenerhöhungen oder neue Entgelte, denen Sie nie ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. 2Berechnen Sie die Summe der zu Unrecht erhobenen Gebühren innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist.
  3. 3Fordern Sie die Bank schriftlich unter Berufung auf das BGH-Urteil (XI ZR 26/20) zur fehlenden Zustimmung und auf § 812 BGB zur Rückzahlung auf und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
  4. 4Reagiert die Bank nicht oder lehnt ab, reichen Sie eine kostenlose Beschwerde beim zuständigen Banken-Ombudsmann ein oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

What they'll say, and your comeback

Sie haben den neuen Gebühren durch weitere Nutzung des Kontos zugestimmt.

Comeback, Nach dem BGH-Urteil XI ZR 26/20 ist eine durch Schweigen oder bloße Weiternutzung fingierte Zustimmung zu Gebührenänderungen unwirksam. Erforderlich ist eine ausdrückliche, aktive Zustimmung - diese liegt hier nicht vor.

Diese Gebühren sind in unseren AGB vereinbart.

Comeback, Klauseln, die eine Zustimmung des Kunden lediglich unterstellen, sind unwirksam. Eine wirksame Vereinbarung über Gebührenerhöhungen setzt Ihre tatsächliche, aktive Zustimmung voraus, nicht nur eine AGB-Klausel.

Ihre Ansprüche sind längst verjährt.

Comeback, Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon erfuhren. Gebühren der letzten drei Jahre können Sie in der Regel noch zurückfordern.

FAQ

Welche Bankgebühren kann ich zurückfordern?

Vor allem Erhöhungen von Kontoführungsentgelten und neue Entgelte, denen Sie nie ausdrücklich zugestimmt haben und die die Bank allein über eine Schweige-Zustimmungsklausel eingeführt hat. Prüfen Sie Ihre Auszüge konkret auf solche Positionen.

Was kostet die Beschwerde beim Banken-Ombudsmann?

Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe ist für Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist meist, dass Sie sich zuvor erfolglos direkt an Ihre Bank gewandt haben.

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